Erstbepflanzung
Eine Ersatzpflanzung stellt eine Bepflanzung einer Fläche als Kompensation für die Bebauung einer anderen Fläche dar. Hierbei werden heimische Pflanzen eingesetzt, um die Auswirkungen, welche durch die Bebung auf die Natur entstanden sind, so gering wie möglich zu halten. So soll vor allem die Versieglung der Böden verhindert, beziehungsweise ausgeglichen werden.
Ersatzpflanzung in Deutschland
In Deutschland gelten genaue Regelungen beim Vorgang der Ersatzpflanzung. So existieren sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene Gesetze, welche die Ersatzpflanzung regeln. Wichtigste Bestimmung ist hierbei, dass die Pflanzen „standortheimisch“ sein müssen. Das heißt, dass sie in der lokalen Umgebung von Natur aus vorkommen. Darüber hinaus herrscht noch eine weitere Einteilung der Pflanzen, um den benötigten Ersatz klassifizieren zu können:
- Bäume der Wuchsklasse I / Bäume der 1. Ordnung mit Endhöhe > 20m
- Bäume der Wuchsklasse II / Bäume der 2. Ordnung mit Endhöhe > 10m und < 20m
- Bäume & Sträucher der Wuchsklasse III / Bäume & Sträucher der 3. Ordnung mit Endhöhe <10m
Ersatzpflanzung auf Plantagen
Vor allem im Bezug auf Plantagen, kommt der Ersatzpflanzung jedoch noch eine weitere Rolle zu. So bedeutet der Begriff hierbei die Anpflanzung von Plantagenpflanzen abseits der Plantage. Bei Verlusten von einzelnen Pflanzen auf der Plantage können diese Pflanzen als Ersatz genutzt werden. Hierdurch können Ernteausfälle verhindert werden. TIMBERFARM legt bei seiner Ersatzpflanzung einen großen Wert darauf, dass die Pflanzen in einer geschützten Umgebung in der Nähe der Plantage aufgezogen werden. So können Ausfälle auf der Plantage sehr schnell behoben werden, und die Ersatzpflanzen haben optimale Wachstumsbedingungen.