Kommanditbeteiligung

Kommanditbeteiligung

Eine Kommanditbeteiligung ist die Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft (KG) als sogenannter Kommanditist. Bei der Kommanditgesellschaft handelt es sich um eine Personengesellschaft, bei der sich zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, die ein Handelsgewerbe betreiben. Charakteristisch ist, dass bei der KG zwei Formen der Gesellschafter unterschieden werden: der Komplementär und der Kommanditist.  

Die Kommanditbeteiligung als Kapitalanlage

Die Position des Komplementärs wird von mindestens einem Gesellschafter besetzt, der für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich und uneingeschränkt haftet. Darüber hinaus ist er gesetzlich vertretungs- und geschäftsführungsberechtigt. Der Kommanditist hingegen haftet nur in Höhe der von ihm übernommenen Einlage und ist nicht geschäftsführungs- oder vertretungsberechtigt. Mit dem Erwerb seines Kommanditanteils ist er am Vermögen sowie am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt, die sich durch die Kommanditbeteiligung als reine Kapitalanlage eignet. Bei den von der Timberfarm GmbH initiierten Kommanditgesellschaften können sich die Anleger als Kommanditisten am Eigentum, der Bewirtschaftung und der Verwertung des Kautschukbaumbestandes beteiligen.